Rechtliche Änderungen bei Zollversandverfahren

Aufgrund einer zollrechtlichen Vorgabe der Europäischen Union ist am 24. Oktober 2023 Stichtag für die NCTS-Umstellung.  Die signifikanteste Änderung ist die Verpflichtung zur Angabe einer Zolltarifnummer und der damit verbundenen aussagekräftigen Warenbeschreibung. Sendungen mit mehreren Positionen müssen ab diesem Zeitpunkt mit der jeweiligen Warenbeschreibung und dazugehöriger Zolltarifnummer erfasst werden. Eine konsolidierte Warenbeschreibung ist nicht mehr zulässig und wird bei Nichtkonformität abgelehnt und für den Versand nicht freigegeben.

Bisher: 
Konsolidierte Warenbeschreibung in einer Position, ohne Angabe der Zolltarifnummer -> Teile für Kraftfahrzeuge, hier: Stoßdämpfer, Bremsen, Karosserieteile

Neuregelung: 
Stoßdämpfern, Bremsen und auch Karosserieteilen sind jeweils eigene Zolltarifnummern zugewiesen. Somit müssen anhand o.g. Beispiels 3 Positionen im Versandverfahren angemeldet werden:

Pos. 1: Stoßdämpfer für KFZ, Zolltarifnummer: 8708 8035
Pos. 2: Bremsen für KFZ, Zolltarifnummer: 8708 3099
Pos. 3: Karosserieteile für KFZ, Zolltarifnummer: 8708 2990